Förderungen

Finanzielle Unterstützung für Ihre Aus- und Weiterbildung

Bildungsförderung in Oberösterreich und in anderen Bundesländern

Die WIRTSCHAFTSIMPULSE Bildungs-GmbH besitzt als österreichweit anerkannte Bildungseinrichtung das  Qualitätszertifikat „Ö-Cert" und ist somit auch im Verzeichnis der österreichischen Qualitätsanbieter gelistet. Kurse der WIRTSCHAFTSIMPULSE Bildungs-GmbH sind daher in allen Bundesländern, die bei Ö-Cert mitmachen, förderbar.

 

PERSONENBEZOGENE FÖRDERUNGEN

ARBEITSPLATZNAHE QUALIFZIERUNG (AQUA/ANQ)

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BILDUNGSKARENZ

Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 438,05 Euro während der Bildungskarenz ist gestattet. Für die Ausbildungskosten gibt es keine finanzielle Unterstützung. 

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

  • Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in.
  • Der/die Arbeitnehmer/-in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
  • Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).

Vorgehensweise Antragstellung

  • Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/-in
  • Abklärung mit dem AMS
  • Schriftlicher Nachweis über 20 bzw. 16 Wochenstunden vom Bildungsinstitut
  • Antragstellung beim AMS

Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer-/innen die Möglichkeit, sich zwischen 2 und 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen - ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Die meisten unserer Ausbildungen sind für sich alleine, aber jedenfalls in Kombintation mit anderern Ausbildungen für die Bildungskarenz geeignet. In einem persönlichen Beratungsgepräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab. 

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BILDUNGSTEILZEIT

Die Bildungsteilzeit eröffnet Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren und sich so der Aus- und Weiterbildung zu widmen - ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Reduktion kann zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Arbeitsumfanges betragen.

Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 76 Cent pro reduzierter Arbeitsstunde pro Tag (z.B.: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,76 x 31(wenn Juli) = 235,60 Euro). Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 405,98 ist (bei einem anderen Arbeitgeber!) gestattet.  Für die Ausbildungskosten gibt es keine finanzielle Unterstützung

Voraussetzungen für Bildungsteilzeit

  • Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in.
  • Der/die Arbeitnehmer/in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
  • Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.

Vorgehensweise Antragstellung

  • Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/in
  • Abklärung mit dem AMS
  • Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden vom Bildungsinstitut
  • Antragstellung beim AMS

Die meisten unserer Ausbildungen sind für die Bildungsteilzeit geeignet. In einem persönlichen Beratungsgepräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab. 

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BILDUNGSFÖRDERUNGEN DER BUNDESLÄNDER

Oberösterreich: Oö. Bildungskonto NEU

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.

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Wien: WAFF - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds

Der WAFF bietet Unterstützungen und Förderungen für Menschen in Beschäftigung und/oder in der Arbeitslosigkeit. Die Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Bitte informieren Sie sich direkt beim WAFF zu den passenden Fördermöglichkeiten.

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Niederösterreich: Bildungsförderung NEU, usw.

Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.

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Salzburg: Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg die Kursgebühren von Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich verwertbar sind. Der Förderungswerber muss entweder seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte in Salzburg haben. Die finanzielle Unterstützung kann erst nach Abschluss der Ausbildung beantragt werden.

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Steiermark: Bildungsscheck für Beschäftige 50+

Mit dem Bildungsscheck für Beschäftige 50+ sollen Anreize zur beruflichen Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen gesetzt werden. Es werden 50% (max. 500 Euro) von Kursen gefördert, wenn der Kurs dem aktuellen Berufsleben dient, oder dieser eine Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung darstellt.

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Steiermark: Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Berufliche Weiterbildung, die von Basisqualifizierungen bis hin zu branchen- und berufsspezifischen Weiterbildungen sowie Umschulungen reicht. Dieses Projekt ist für Grazerinnen und Grazer, die wenig Geld verdienen. Es gibt bis zu 2.500,- Euro Förderung für berufliche Fortbildungen oder Weiterbildungen. Sie bekommen die Förderung nur, wenn eine Fortbildung oder Weiterbildung Ihnen bei der Arbeits-Suche oder auf Ihrem jetzigen Arbeitsplatz wirklich helfen kann.

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Burgenland: Qualifikationsförderungszuschuss

Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.

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Tirol: Bildungsgeld Update

Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (aber max. 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderbare Personen sind u.a.: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger/innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeitern und Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben. Ansuchen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.

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Vorarlberg: Bildungszuschüsse

Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.

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Kärnten: Bildungsförderung für Arbeitnehmer

Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.

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ÖSTERREICHWEIT: FÖRDERUNGEN ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNGSUNTERNEHMEN (AKÜ)

Hinweis: Die Förderung gilt nur für Kurse gemäß der SWF-Leistungsordnung bzw. SWF-Weiterbildungsdatenbank!

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STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.

Absetzbar sind:

  • Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
  • zusätzliche Fahrtkosten
  • allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
  • Nächtigungskosten

Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten. 

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